Förderung für Innovationsprojekte zur Automatisierung und Digitalisierung im System Bahn

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat eine Förderung im Programm „Mobilität der Zukunft“ für kooperative Technologieinitiativen zum Thema „Eisenbahn“ ausgeschrieben. Gefördert werden dabei Konsortien mit mindestens zwei Organisationen, die ein Innovationsprojekt zum Thema „Automatisierung und Digitalisierung im System Bahn“ – sowohl für den Personenverkehr wie den Güterverkehr – umsetzen. Als Gesamtbudget sind € 3,5 Millionen budgetiert. Die Abgabefrist endet am 4. Dezember 2019 um 12 Uhr, bis dahin muss ein vollständiger Antrag über das eCall-System der FFG eingereicht werden.

Der Antrag muss durch ein Konsortium eingebracht werden, das aus mindestens zwei Partnern besteht, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen und wahlweise mindestens ein weiteres KMU (Kleines oder mittleres Unternehmen) oder eine Forschungseinrichtung (wie z.B. Universität, Fachhochschule, Kompetenzzentrum, etc.) oder ein Partner aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommen vertreten sein müssen. Einzelne Unternehmen dürfen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten tragen, wobei Anteile verbundener Unternehmen addiert werden.

Als kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte gelten Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten, beispielsweise um ein neues Produkt oder ein neues Service zu entwickeln. Es ist hierbei ein Innovations- und Forschungscharakter erforderlich. Die Höhe der Förderung variiert zwischen 35 % und 85 % der förderbaren Projektkosten je nach Typ des Konsortialpartners und je nach „Forschungskategorie“ („Industrielle Forschung“ oder „Experimentelle Entwicklung“), wie in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Tabelle Förderquoten - FFG Mobilität der Zukunft 2019
Tabelle Förderquoten – FFG Mobilität der Zukunft 2019 | (c) FFG.at

Die eingereichten Projekte sollen eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten aufweisen, eine Förderung ist mit max. € 2 Millionen begrenzt. Zur frühzeitigen Überprüfung der generellen Förderwürdigkeit einer Projektidee, kann eine „Projektskizze“ vorab bei der FFG eingereicht werden, um Feedback zu erhalten.

Für die Einreichung von Förderanträgen und die Abwicklung von Förderungen – eine Tätigkeit, die für die meisten Unternehmen nicht zum Tagesgeschäft gehört – bieten Förder-Experten Expertise und Unterstützung, beispielsweise unsere Partner „Innovation Coaches„.

Mehr Informationen zum Programm und zur Projektskizze (inkl. Dokumentenvorlage) gibt es auf der Seite der FFG unter https://www.ffg.at/mobilitaetderzukunft_call2019_kti.

 

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