Rechtliche Beratung und Vertretung vor Eisenbahnbehörden sowie vor Zivil- und Strafgerichten bei einer Vielzahl von Themen:
- Eisenbahnbau
- Eisenbahnbetrieb
- Konzessions- und Genehmigungsverfahren
- Sicherheitsmanagement
- Zugang zur Eisenbahninfrastruktur
- Anschlussbahnen
- Schulungseinrichtungen / Sachverständige Prüfer / Triebfahrzeugführer
- Unfälle bei Eisenbahnbau oder -betrieb
Dabei werden die Bereiche Infrastruktur- und Baurecht, Eisenbahnrecht, inklusive Verwaltungsverfahrensrecht, Grundeinlöse, Straf- und Haftpflichtrecht, insbesondere mit eisenbahnrechtlichem Bezug, strafrechtliche Verteidigung von Eisenbahnbetriebspersonal (z.B. nach Kollisionen, Unfällen etc), Verkehrsrecht und Transportrecht abgedeckt.