Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft sowie Eisenbahnbau (Eisenbahntechnik). Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Fachgebiet 72.15 / Zertifiziert bis 31.12.2021), Fachkundiger für Planungs- und Baustellenkoordination Überprüfungs- und Gutachtertätigkeiten nach dem Eisenbahngesetz, insbesondere:
- Techn.- u. Sicherheitsüberprüfung von Eisenbahnanlagen (§ 19 Abs 1 EisbG)
- Fünfjährige wiederkehrende Prüfung von Eisenbahnanlagen (§ 19a EisbG)
- Erstellung von eisenbahnrechtlichen Bauentwürfen (§ 31 EisbG)
- Gutachten zu Bauentwürfen (§§ 31a ff EisbG)
- Leitung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben (§ 31 EisbG)
- Leitung genehmigungsfreier Bauvorhaben (§ 36 EisbG)
- Befugte Person gem. §40 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F